Der Weg in die Frühförderung
1. Erstkontakt, Anmeldung
Der Kontakt zu uns erfolgt überwiegend telefonisch durch die Eltern, meist auf Empfehlung von Ärzten, Kindergärten, Familienhelferinnen oder aufgrund eigener Initiative.
Folgende Informationen werden vom Erziehungsberechtigten erhoben:
- Aufnahme aller relevanten Daten
- Abklärung des Zuweisegrundes und der zuweisenden Stelle
- Kurze Information über die Frühförderung (FF)
- Vereinbarung von Terminen
2. Offenes Beratungsangebot
Die Eltern erhalten einerseits Gelegenheit, die Probleme bzw. Auffälligkeiten des Kindes und ihre Sorgen um seine Entwicklung auszudrücken. Andererseits informieren wir über unsere Angebote und Arbeitsweisen.
Ziel:
- Abklärung des Vorstellungsanlasses
- Information über FF
- Klärung organisatorischer Bedingungen und der Zusammenarbeit
- Kostenübernahme i. d. R. durch Bezirk
Vorstellungsanlass
- Sorgen und Erwartungen der Eltern
- Bisherige Versuche zur Problembewältigung
- Ressourcen des Kindes
- Problemrelevante familiäre Einflüsse
- Ärztliche Betreuung
- Schwangerschaft und Geburt
- Neugeborenenzeit
- Säuglings- und Babyzeit
Entwicklung von
- Groß- und Feinmotorik
- Sprache und Mundmotorik
- Emotionalität und Persönlichkeit
- Spielen und Lernen
Entwicklungsbedingungen
- Schlaf
- Selbstständigkeit
- Erziehung
- Krippe/ Kindergarten
- Außenkontakte
3. Entwicklungsdiagnostik
Ergänzend zur ärztlichen Diagnostik ist zu klären, ob das Kind einen Förderbedarf hat und welche Maßnahmen geeignet sind. Dabei werden auch Potentiale und Stärken des Kindes berücksichtigt. Je nach Fragestellung und Alter werden seine Leistungen in folgenden Bereichen eingeschätzt:
-
Kognition, Lernen und Gedächtnis
-
Aktive Sprache und Sprachverständnis
-
Groß-, Fein- und Graphomotorik
-
Wahrnehmungsverarbeitung
-
Verhalten
-
Sozial-emotionale Entwicklung
-
Kostenübernahme i. d. R. durch Krankenkasse
4. Förder- und Behandlungsplanung
Falls das Kind einen Förderbedarf hat, unsere Angebote zu seinen Bedürfnissen passen und die Eltern eine Förderung wünschen, vereinbaren wir die weitere Zusammenarbeit und stellen nach erneuter Einbeziehung des behandelnden Arztes gemeinsam einen Antrag an den Bezirk Unterfranken als Kostenträger.